|
|
Informationen zum Verein
Wir haben folgende Mitgliederarten:
a) ordentliche Mitglieder über 18 Jahre,
b) Jugendmitglieder vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
c) Kindermitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,
d) Gründungsmitglieder
e) Ehrenmitglieder
f) Fördermitglieder
Wer betreut die Jugendmitglieder und Kindermitglieder?
Nach § 16 der Vereinssatzung muss beim benutzen eines Vereinseigentumes mindestens ein ordentliches Mitglied über 18 Jahre anwesend sein.
Auf der Gründungsversammlung vom 16.08.2005, haben alle Mitglieder dafür gestimmt das wir denn Mitgliedsbeitrag wie folgt gestalten.
Änderung von der Ordentlichen Jahreshauptversammlung vom 25.09.2009: Der Mitgliedsbeitrag wurde wie folgt neu beschlossen:
Einzelmitgliedschaft bis zum vollendeten 14ten Lebensjahr:
a) 15,00 Euro im Jahr (immer am Anfang jedes Jahres zu zahlen)
Einzelmitgliedschaft ab dem 14ten Lebensjahr:
a) 30,00 Euro im Jahr (immer am Anfang jedes Jahres zu zahlen)
Doppelmitgliedschaft: (für 2 Lebensabschnittspartner)
a) 50,00 Euro im Jahr (immer am Anfang jedes Jahres zu zahlen)
Familienmitgliedschaft: (für Familien)
a) 50,00 Euro im Jahr für 2 Lebensabschnittspartner + 15,00 Euro im Jahr für jedes Kind unter 14 Jahren (immer am Anfang jedes Jahres zu zahlen)
An der Hauptversammlung die jedes Jahr stattfindet kann jedes Mitglied über den Monatsbeitrag mit abstimmen.
|
|
|
|